1. Allgemeines
1.1. Vermietung und Dienstleistungen Seitens nolimmitz erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Diese werden bei Vertragsschluss als bekannt vorausgesetzt.
1.2. Mündlich oder fernmündliche (Telefon, e-Mail, usw.) Aufträge, sowie Sondervereinbarungen sind nur in besonderen Fällen oder auf Kundenwunsch schriftlich durch nolimmitz zu bestätigen.
1.3. Sollte nolimmitz im Einzelfall abweichendes mit dem Auftraggeber verhandeln, so geschieht dies im Vorbehalt aller Rechte für den Fall, dass keine Einigung zu erzielen ist.
2. Preise
2.1. Alle Angebote sind zwei Wochen gültig und unverbindlich. Als verbindlich gelten die im Mietvertrag bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Entgelte.
2.2. Eine entsprechend größere Anlagen-kombinationen (Ton- / Lichttechnik), die über den Einzelverleih von Technikkomponenten hinausgeht, kann nur in Verbindung mit unserem geschulten Servicepersonal erfolgen.
2.3. Die Miete für technisches Equipment wird mittels Tagessätzen, nach folgender Staffel, errechnet. (1T = 1xGP, 2T = 1,5xGP, 3-5T = 2xGP, längere Mietdauer auf Anfrage) Sonstige Dienstleistungen werden nach angefangenen Stunden abgerechnet.
2.4. Der Gesamtpreis der Dienstleistung setzt sich aus der Anlagenmiete, den Kosten für Sonderequipment, Servicepersonals, sowie möglichen Transportkosten zusammen
2.5. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind ausschließlich und in voller Höhe vom Auftraggeber zu leisten. nOOlimits kann hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
3. Vermietung
3.1. Das Equipment steht zur Selbstabholung am Firmensitz bereit. Anfallende Kosten für Transport und Installation werden extra berechnet.
3.2. Die Vermietung erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung mittels Mietvertrag.
3.3. Eine Untervermietung der Geräte ist grundsätzlich nicht zulässig, dies bedarf einer ausdrücklichen schriftlicher Zustimmung von nolimmitz.
3.4. Mögliche Beanstandungen am Mietequipment müssen bei der Übergabe erfolgen und werden schriftlich festgehalten. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen
4. Haftung
4.1. Sollte nolimmitz von Seitens des Auftraggebers zwischen Vertragschluss und Beginn der Veranstaltung eine Absage erhalten entstehen Bearbeitungs- und Ausfallkosten. Diese berechnet nolimmitz nach folgender Schlüsselung: bis 30 Tage vor der Veranstaltung 20 %, bis 14 Tage vor Beginn 50%, danach 75% der Auftragssumme.
Stand: Jan. 2019
4.2. Der Auftraggeber haftet insbesondere für Personen, Sach- und Vermögensschäden die (grob-/fahrlässig oder mutwillig durch Gäste,
Veranstalter oder äußere Einflüsse am gemieteten Equipment entstehen.
4.3. Bei personellem oder technischem Ausfall Seitens nolimmitz ist diese hierfür nicht haftbar. Das Unternehmen nolimmitz bemüht sich um entsprechenden Ersatz
4.4. Kann nolimmitz die vereinbarte Leistung aufgrund äußerer Einflüsse (höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Stromausfall, usw.) nicht erbringen, so hat der Auftraggeber kein Anspruch auf Schadensersatz und/oder Minderung des Entgeltes
4.5. Bleiben technische Geräte und Zubehör in Abwesenheit des Bedienpersonals aufgebaut, so hat der Auftraggeber für die ordnungs-gemäße Bewachung zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht (ausreichend) nach, so haftet dieser für den daraus entstandenen Schaden
5. Sonstige Vereinbarungen
5.1. Es ist eine ausreichende Stromversorgung für nolimmitz bzw. dessen Equipment sicherzustellen. Ferner muss gewährleistet sein das Equipment und Personal nicht widrigen Wetterbedingungen ausgesetzt werden (z.B. Regen, Wind, Sonne).
5.2. Dem Mitarbeitern von nolimmitz muss die Möglichkeit eingeräumt werden, rechtzeitig (mind. 90 - 120 min) vor Beginn der Veranstaltung das notwendige Equipment aufzubauen und einen Testlauf (Ton/Licht) durchzuführen.
5.3. Für das leibliche Wohl des Bedienpersonals während der Veranstaltung hat der Auftraggeber Sorge zu tragen, bzw. werden wir diese gesondert in Rechnung gestellt.
6. Zahlung
Der Mieter bzw. der Auftraggeber ist zur Zahlung des Gesamtbetrages ohne Abzug innerhalb von 3 (drei) Tagen verpflichtet. Bei Mietzahlungen ist eine Barzahlung bei Abholung und bei Veranstaltungen vor bzw. nach Ende der Veranstaltung zu leisten. Andere Zahlungsformen (Schecks, EC- und Kreditkarten, usw.) werden nicht akzeptiert.
7. Datenschutz
Sämtliche von nolimmitz erhobenen persönlichen und geschäftlichen Daten (bspw. Name, Anschrift und Telefon-Nr.) werden lediglich intern im Rahmen der Geschäftsbeziehung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
8. Bild- und Tonaufnahmen
Das Unternehmen nolimmitz und Ihre Mitarbeiter sind berechtigt sämtliche Aufnahmen (Bild/Ton) von Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu Marketingzwecken zu verwenden.
9. Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und dadurch ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird dadurch eine Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht